TCPTCP OpsPrivacy Management

JC Consulting GmbH · TCP Privacy

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: September 2026

1. Anwendungsbereich

1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) der JC Consulting GmbH, Friedrich-Ebert-Straße 93, 61118 Bad Vilbel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 83019 („JC Consulting“), gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform TCP Privacy über tcpops.com sowie die hierzu angebotenen entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen.

1.2
TCP Privacy unterstützt Unternehmen bei Datenschutzmanagement, Privacy Information Management Systems (PIMS), Governance, Registern, Nachweisen, Workflows, Dokumentation, Prüf- und Freigabeprozessen sowie – je nach Edition und Funktion – durch KI-gestützte Analyse-, Generierungs- und Übersetzungsfunktionen.

1.3
Eingaben, strukturierte Angaben, hochgeladene Dokumente, Nachweise und sonstige vom Kunden bereitgestellte Inhalte werden nachfolgend „Kundeninhalte“ genannt. Von TCP Privacy erzeugte Dokumente, Auswertungen, Vorschläge, Übersetzungen und sonstige Ergebnisse werden „TCP-Output“ genannt.

1.4
TCP Privacy ist ein Softwarewerkzeug. JC Consulting erbringt durch die Bereitstellung von TCP Privacy keine Rechtsberatung, keine Datenschutzberatung im konkreten Einzelfall und keine Zertifizierungsleistung. TCP Privacy ersetzt weder die eigenverantwortliche rechtliche und fachliche Prüfung noch die Prüfung durch Datenschutzbeauftragte, Rechtsberater, Auditoren oder Zertifizierungsstellen. Insbesondere begründet die Nutzung keinen Anspruch auf eine Zertifizierung nach ISO/IEC 27701 oder einer anderen Norm.

1.5
TCP Privacy wird insbesondere in den Editionen ESSENTIAL, PROFESSIONAL und ENTERPRISE angeboten. Umfang und Funktionsgrenzen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss angezeigten Leistungsbeschreibung und der gewählten Edition.

1.6
Kostenpflichtige Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen geschlossen. Der unentgeltliche ESSENTIAL-Trial ist zur geschäftlichen Evaluierung durch Organisationen bestimmt.

1.7
Vertragssprache ist Deutsch. Die englische Fassung dieser AGB dient ausschließlich der Information. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

1.8
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn JC Consulting ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Trial und Vertragsschluss

2.1
Für ESSENTIAL kann ein einmaliger unentgeltlicher Testzugang für einen Monat („Trial“) angeboten werden. Für den Trial ist kein Zahlungsmittel erforderlich. Die Aktivierung erfolgt nach erfolgreicher Verifizierung der für die geschäftliche Nutzung verwendeten E-Mail-Adresse und der erforderlichen Organisationsangaben.

2.2
Der Trial endet einen Monat nach seiner Aktivierung. Existiert der entsprechende Kalendertag im Folgemonat nicht, endet der Trial am letzten Kalendertag dieses Folgemonats. Der Trial wird nicht automatisch kostenpflichtig.

2.3
ESSENTIAL und PROFESSIONAL können über den vorgesehenen Online-Checkout abgeschlossen werden. Vor dem Checkout sind die erforderlichen B2B-Rechnungsdaten vollständig anzugeben; soweit einschlägig, werden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern geprüft. Der Kunde gibt mit Abschluss des Checkouts ein verbindliches Angebot für die ausgewählte Edition und Abrechnungsperiode ab. Der Vertrag kommt mit erfolgreichem Checkout und Aktivierung der kostenpflichtigen Edition bzw. entsprechender Bestätigung zustande.

2.4
Wird während eines laufenden Trials ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen, beginnt die kostenpflichtige Edition unmittelbar mit der Aktivierung. Eine verbleibende Trial-Zeit verfällt.

2.5
ENTERPRISE wird nicht als regulärer Self-Service-Checkout angeboten. Ein ENTERPRISE-Vertrag kommt aufgrund eines individuellen Angebots und dessen Annahme nach den darin festgelegten Bedingungen zustande. Zur Zahlungsabwicklung kann ein persönlicher Stripe-Zahlungslink bereitgestellt werden.

2.6
Individuelle Angebots-, Bestell- oder Vertragsbedingungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

3. Nutzung von TCP Privacy

3.1
TCP Privacy wird dem Kunden online über einen unterstützten aktuellen Internetbrowser bereitgestellt. Der Kunde sorgt für Internetzugang, geeignete Endgeräte und die von ihm benötigte lokale IT-Umgebung.

3.2
Der Kunde darf den vertraglich vorgesehenen Nutzern Zugang zu seinem Tenant gewähren. Nutzerkonten und Rollen sind personenbezogen bzw. funktionsbezogen entsprechend den im Produkt vorgesehenen Berechtigungen zu verwenden.

3.3
JC Consulting darf TCP Privacy aktualisieren und weiterentwickeln, um Sicherheit, Rechtskonformität, Stabilität, Interoperabilität und Funktionsumfang zu verbessern. Der vertraglich geschuldete Kernnutzen der gebuchten Edition darf dadurch nicht ohne sachlichen Grund wesentlich entzogen werden.

3.4
JC Consulting darf Zugänge vorübergehend beschränken, soweit dies für Wartung, IT-Sicherheit, Gefahrenabwehr, die Abwehr missbräuchlicher Nutzung, aufgrund zwingender behördlicher oder gerichtlicher Vorgaben oder wegen eines erheblichen Vertrags- bzw. Zahlungsverstoßes erforderlich ist. Berechtigte Interessen des Kunden werden angemessen berücksichtigt.

3.5
KI-gestützte Funktionen können technisch von Diensten Dritter abhängen. Automatisch erzeugte oder übersetzte Inhalte können unvollständig, fehlerhaft oder missverständlich sein. Der Kunde muss TCP-Output vor einer rechtlich, wirtschaftlich oder organisatorisch relevanten Verwendung sachgerecht prüfen.

4. Vergütung, Abrechnung und Tarifwechsel

4.1
Für kostenpflichtige Editionen gilt die beim Abschluss bzw. im individuellen Angebot ausgewiesene Vergütung. Online-Preise werden netto in EUR angegeben und können monatlich oder jährlich abgerechnet werden. Bei jährlicher Abrechnung wird die Jahresvergütung im Voraus für die jeweilige Jahresperiode berechnet.

4.2
Die Abrechnungsperiode beginnt mit dem Kauf- bzw. Aktivierungsdatum. Zahlungen werden über Stripe und die im jeweiligen Checkout angebotenen Zahlungsmethoden abgewickelt.

4.3
Der Kunde hat vollständige und zutreffende Rechnungs- und Steuerdaten anzugeben. Umsatzsteuer wird nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften behandelt. Bei EU-Kunden kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über VIES geprüft werden; bei Vorliegen der Voraussetzungen kann das Reverse-Charge-Verfahren angewendet werden.

4.4
Schlägt eine fällige Zahlung fehl, kann der Account als PAST_DUE geführt werden. Wird der Zahlungsrückstand nicht innerhalb der im System ausgewiesenen Nachfrist behoben, kann der operative Zugriff eingeschränkt werden. Im derzeitigen Standardprozess beträgt diese Nachfrist 14 Tage. Nach erfolgreicher Zahlung kann der reguläre Zugriff reaktiviert werden.

4.5
Upgrades und andere unmittelbar wirksame Tarifänderungen können anteilige Nachberechnungen oder Gutschriften entsprechend der im Checkout bzw. Tarifwechsel angezeigten Abrechnung auslösen. Ein Downgrade auf eine niedrigere Edition wird grundsätzlich erst zum Ende der bereits bezahlten Periode wirksam. Ein Wechsel von jährlicher auf monatliche Abrechnung wird grundsätzlich zum Ende der laufenden Jahresperiode wirksam.

4.6
Eine zum Periodenende vorgemerkte Kündigung kann bis zum Wirksamwerden über die hierfür vorgesehene Funktion wieder aufgehoben werden, sofern das Abonnement noch fortbesteht.

4.7
Für ENTERPRISE gelten ergänzend die individuell vereinbarten Preis-, Zahlungs- und Laufzeitbedingungen.

5. Nutzungsrechte an TCP Privacy und TCP-Output

5.1
JC Consulting gewährt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, TCP Privacy im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen und den hierfür vorgesehenen Nutzern zugänglich zu machen.

5.2
Nicht gestattet sind insbesondere die Weiterveräußerung oder Vermietung der Plattform, das Umgehen von Nutzungs- oder Sicherheitsbeschränkungen, unbefugtes Reverse Engineering außerhalb zwingender gesetzlicher Erlaubnisse, Eingriffe in Sicherheit oder Integrität, das Einschleusen von Schadsoftware sowie die Nutzung für rechtswidrige Zwecke.

5.3
Automatisierte Zugriffe, Bots oder Massenzugriffe sind nur zulässig, soweit TCP Privacy hierfür ausdrücklich eine Schnittstelle oder Funktion bereitstellt oder JC Consulting dies in Textform gestattet.

5.4
Soweit an TCP-Output Rechte von JC Consulting entstehen, erhält der Kunde ein dauerhaftes, nicht ausschließliches Recht, den TCP-Output für seine eigenen geschäftlichen, Compliance-, Datenschutz-, Audit- und Dokumentationszwecke zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu exportieren und erforderlichenfalls gegenüber eigenen Beratern, Auditoren, Zertifizierungsstellen, Geschäftspartnern oder Behörden zu verwenden. Rechte Dritter bleiben unberührt.

5.5
Alle Rechte an TCP Privacy selbst, einschließlich Software, Datenmodellen, Benutzeroberflächen, Vorlagen, Marken, Know-how und technischen Weiterentwicklungen, verbleiben bei JC Consulting bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.

6. Kundeninhalte, Datenschutz und KI-Dienste

6.1
Der Kunde behält seine Rechte an Kundeninhalten und ist für deren Rechtmäßigkeit, Richtigkeit sowie die Berechtigung zur Verarbeitung verantwortlich.

6.2
Der Kunde räumt JC Consulting die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Rechte ein, Kundeninhalte zu speichern, zu verarbeiten, technisch zu vervielfältigen und – soweit zur gewählten Funktion erforderlich – an vertraglich eingebundene Dienstleister zu übermitteln.

6.3
Soweit JC Consulting personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend die vereinbarte Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

6.4
Für bestimmte Funktionen können externe KI- und Infrastruktur-Dienstleister eingesetzt werden. Kundeninhalte werden von JC Consulting nur zur Bereitstellung, Sicherung und Verbesserung der vertraglich geschuldeten Funktion verarbeitet und nicht für sachfremde Zwecke verkauft. Eine Nutzung von Kundeninhalten zum Training allgemein verfügbarer KI-Modelle erfolgt durch JC Consulting nicht, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

6.5
Der Kunde ist sich bewusst, dass KI-Systeme trotz technischer und organisatorischer Kontrollen fehlerhafte oder erfundene Ergebnisse („Halluzinationen“) erzeugen können. Dies stellt für sich allein keinen Mangel dar, soweit die Funktion ihrem vereinbarten Unterstützungszweck entspricht. Die Pflicht zur fachlichen Prüfung nach Ziffer 3.5 bleibt unberührt.

7. Pflichten des Kunden und Freistellung

7.1
Der Kunde nutzt TCP Privacy nur im vereinbarten Umfang und stellt sicher, dass seine Nutzer diese AGB sowie anwendbare gesetzliche und organisatorische Vorgaben einhalten.

7.2
Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt weitergegeben werden. Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zum Schutz seiner Konten und Authentifizierungsverfahren zu treffen.

7.3
Der Kunde darf nur solche Kundeninhalte verarbeiten, für die er über die erforderlichen Rechte, Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Befugnisse verfügt. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, besondere Kategorien personenbezogener Daten, Geschäftsgeheimnisse und berufsrechtlich geschützte Informationen.

7.4
Der Kunde darf keine rechtswidrigen, schädlichen, diskriminierenden oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte einstellen und keine Schadsoftware hochladen. Er darf TCP Privacy nicht zur Durchführung verbotener Praktiken nach der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung) einsetzen.

7.5
Der Kunde prüft insbesondere KI-generierten TCP-Output, Dokumente, Übersetzungen und Handlungsvorschläge vor ihrer Verwendung und trifft fachliche Entscheidungen eigenverantwortlich.

7.6
Der Kunde weist seine Nutzer in die ordnungsgemäße Nutzung ein und erfüllt die für seine Organisation geltenden Informations-, Datenschutz-, Geheimhaltungs- und KI-Governance-Pflichten.

7.7
Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten durch von ihm bereitgestellte Kundeninhalte oder eine vertragswidrige Nutzung, stellt er JC Consulting von hieraus entstehenden berechtigten Ansprüchen Dritter und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. JC Consulting wird den Kunden über entsprechende Ansprüche unverzüglich informieren und ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung ermöglichen.

7.8
Störungen und erkennbare Mängel sind mit den zur Analyse zweckdienlichen Informationen an support@tcpops.com zu melden.

8. Verfügbarkeit, IT-Sicherheit, Export und Aufbewahrung

8.1
Soweit keine gesonderte Service-Level-Vereinbarung getroffen ist, schuldet JC Consulting keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen von Netzen oder Drittanbietern sowie höhere Gewalt entstehen.

8.2
JC Consulting trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen entsprechend dem Stand der Technik und dem Schutzbedarf der verarbeiteten Daten.

8.3
TCP Privacy stellt vorgesehene Export- und Dokumentationsfunktionen bereit. Der Kunde bleibt für eigene gesetzliche Archivierungs-, Nachweis- und Aufbewahrungspflichten verantwortlich und sollte erforderliche Exporte rechtzeitig vor Vertragsende durchführen.

8.4
Nach dem Ende eines kostenpflichtigen Abonnements kann der Zugang im Standardprozess für bis zu 30 Tage auf Abrechnung und Datenexport beschränkt werden. Operative Daten können anschließend bis zum vorgesehenen Löschzeitpunkt aufbewahrt werden; der derzeitige Standard-Löschzeitpunkt liegt sechs Kalendermonate nach Vertragsende. Gesetzlich aufzubewahrende Abrechnungs- und Steuerunterlagen bleiben hiervon unberührt.

8.5
Nach Ende eines nicht in ein Abonnement umgewandelten Trials wird der Tenant zunächst schreibgeschützt. Für Trial-Daten ist im Standardprozess ebenfalls ein Löschzeitpunkt sechs Monate nach Trial-Ende vorgesehen, soweit keine frühere Löschung beantragt oder eine längere Speicherung rechtlich erforderlich ist.

9. Haftung

9.1
JC Consulting haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

9.2
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet JC Consulting nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Bei entgeltlichen Verträgen ist die Haftung insoweit der Höhe nach auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Nettovergütung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, soweit sie nach zwingendem Recht unzulässig ist.

9.3
Für unentgeltliche Trial-Leistungen haftet JC Consulting bei leichter Fahrlässigkeit nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.4
Die bloße inhaltliche Unrichtigkeit eines nicht fachlich geprüften KI-Outputs begründet keine verschuldensunabhängige Haftung oder Garantie. Zwingende Gewährleistungs- und Haftungsrechte des Kunden bleiben unberührt.

9.5
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von JC Consulting.

10. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

10.1
Der unentgeltliche Trial endet automatisch mit Ablauf des in Ziffer 2.2 beschriebenen Monats und verlängert sich nicht automatisch.

10.2
Ein monatlich abgerechnetes kostenpflichtiges Abonnement läuft jeweils für eine Monatsperiode und verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Monatsperiode, sofern es nicht zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird.

10.3
Ein jährlich abgerechnetes kostenpflichtiges Abonnement läuft jeweils für eine Jahresperiode und verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Jahresperiode, sofern es nicht zum Ende der laufenden Periode gekündigt wird.

10.4
Die ordentliche Kündigung kann über die in TCP Privacy bereitgestellte Billing-Funktion oder in Textform erklärt werden und wird zum Ende der laufenden, bereits bezahlten Periode wirksam. ENTERPRISE-Verträge können abweichende Laufzeit- oder Kündigungsregeln enthalten.

10.5
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegender rechtswidriger Nutzung, wiederholten erheblichen Vertragsverletzungen oder dauerhafter Nichtzahlung trotz angemessener Nachfrist vorliegen.

10.6
Mit Vertragsende endet das Recht zur operativen Nutzung; nachvertragliche Export-, Aufbewahrungs- und Löschphasen richten sich nach Ziffer 8.

11. Datenschutz, Vertraulichkeit und Berufsgeheimnisse

11.1
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit erforderlich, schließen sie eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO.

11.2
Die Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische, organisatorische und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Ausgenommen sind Informationen, die rechtmäßig bekannt oder öffentlich sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund zwingender gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.

11.3
JC Consulting darf Unterauftragnehmer und technische Dienstleister einsetzen und verpflichtet sie, soweit erforderlich, zu angemessener Vertraulichkeit und zum Datenschutz.

11.4
Soweit Kunden Berufsgeheimnisträger sind und JC Consulting oder eingesetzte Personen im Sinne des § 203 StGB an deren beruflicher Tätigkeit mitwirken, werden die einschlägigen Geheimhaltungspflichten beachtet und erforderliche Verpflichtungen an mitwirkende Personen weitergegeben.

11.5
Die Vertraulichkeitsverpflichtungen bestehen auch nach Vertragsende fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.

12. Geistiges Eigentum

JC Consulting bzw. die jeweiligen Rechteinhaber behalten sämtliche Rechte an TCP Privacy, Software, Datenmodellen, Vorlagen, Marken, Domains, Dokumentationskonzepten, Know-how und Weiterentwicklungen. Die dem Kunden ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte an TCP Privacy und TCP-Output bleiben unberührt.

13. Änderungen von Leistungen und AGB

13.1
JC Consulting darf nicht wesentliche Leistungsdetails und diese AGB an geänderte Rechtslage, Sicherheitsanforderungen, technische Entwicklungen oder vergleichbare sachliche Gründe anpassen, soweit der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

13.2
Über wesentliche Änderungen wird der Kunde rechtzeitig in Textform informiert. Änderungen von Preis, Hauptleistungspflichten oder sonstigen zentralen Vertragsparametern werden nur nach Maßgabe des bestehenden Vertrages, zum Beginn einer neuen Vertragsperiode oder aufgrund einer ausdrücklichen Vereinbarung wirksam. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

14. Sonstiges

14.1
Rechtserhebliche Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag können, soweit gesetzlich zulässig, in Textform erfolgen.

14.2
Der Kunde darf den Vertrag oder wesentliche Rechte daraus nur mit vorheriger Zustimmung von JC Consulting übertragen, soweit nicht § 354a HGB oder andere zwingende Vorschriften entgegenstehen.

14.3
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

14.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.5
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Frankfurt am Main. JC Consulting bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

14.6
JC Consulting ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Kostenpflichtige TCP-Privacy-Verträge werden ausschließlich im B2B-Bereich geschlossen.